Die Abklärung kindlicher Hörstörungen erfolgt mittels objektiver Hörtests (Tympanometrie, TEOAE, DPOAE, Hirnstammaudiometrie) sowie subjektiver Hörtests (Reaktions- und Spielaudiometrie am speziellen, sogenannten Mainzer Kindertisch)
Die Abklärung auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen erfolgt durch die zentrale Hördiagnostik:
- Lautdifferenzierung
- Schalllokalisation
- Sprachverständnis im Störschall
- Hörmerkspanne
- dichotisches Hörvermögen
Wir übernehmen gegebenenfalls die Therapieeinleitung (u.a. Versorgung mit Hörgeräten und/oder FM-Anlagen, Einleitung spezifischer Förderung, logopädische Therapie)